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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) ist ein kompliziertes Teilgebiet des Immobilienrechts. Es ist gekennzeichnet durch eine zwingende Mitgliedschaft eines jeden Wohnungseigentümers in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Einheit von Miteigentum, Sonder­eigentum und Mitgliedschaftsrecht führt in der Praxis zu einer Vielzahl von Konflikten unter den Beteiligten. Vielfach sind den Parteien von Wohnungseigentum die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend bekannt und es werden oft nicht die richtigen Schritte eingeleitet, um ein Ziel zu erreichen. Konflikte sind so vorprogrammiert. Eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ist deshalb sehr häufig sinnvoll.

 

Wir vertreten sowohl Hausverwaltungen als auch einzelne Eigentümer und Eigentümergemeinschaften.

Wenn Sie ein juristisches Problem im Wohnungseigentumsrecht haben, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Herr Rechtsanwalt Horstmann ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, so dass Sie sicher sein können, in unserer Kanzlei eine kompetente Beratung und Vertretung zu erhalten. Herr Horstmann verfügt über langjährige Erfahrung in seinem Fachgebiet und unterstützt Sie gerne bei allen Fragen und Problemfeldern aus diesem Rechtsgebiet.

Zu unseren Aufgabengebieten im Wohnungseigentumsrechts gehören:

 

- Vertretung bei Streitigkeiten zwischen der Eigentümergemeinschaft und einzelnen Wohnungseigentümern       

z.B. Ansprüche aus der Jahresabrechnung und dem Wirtschaftsplan (Wohngeld/Hausgeld), Streit über die Zahlung von Sonderumlagen; Gestattung des Betretens des Sondereigentums zum Zwecke der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums; Entziehung des Wohnungseigentums; Sondernutzungsrechte.

 

- Vertretung bei Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

z.B. Streit über die Verwaltungsführung, Ausführung oder Nichtausführung von Beschlüssen und der Hausordnung, Verwalterzustimmungen, Wirksamkeit der Verwalterbestellung, Abberufung des Verwalters, Höhe der Verwaltervergütung, Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter, Einsicht in Beschlusssammlung und Verwaltungsunterlagen.

 

- Vertretung bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander

 z.B. Streitigkeiten über Instandsetzung und Instandhaltung; Zulässigkeit von baulichen Veränderungen und deren Beseitigung; Unterlassung eines unzulässigen Gebrauchs des Gemeinschafts- oder des Sondereigentums (Tierhaltung, Lärm, Grillen etc).

 

-  Vertretung in allen wohnungseigentumsrechtlichen Klageverfahren insb. Beschlussanfechtungs- und Nichtigkeitsklagen

z.B. Anfechtung eines Beschlusses über die Entlastung des Verwalters bzw. Verwaltungsbeirats, eines Sanierungsbeschlusses, eines Beschlusses über die Bildung von Instandhaltungsrücklagen, einer Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Anfechtung  wegen Ladungsmängeln und falscher Beschlussverkündung.

 

- Vertretung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

z.B. in Bezug auf die Haftung des Erwerbers für Schulden des Rechtsvorgängers; Versagung der Zustimmung zu einer Eigentumsveräußerung entgegen § 12 Abs. 2 WEG; Vertragsprüfung

 

- sonstige Vertretung des Wohnungseigentümers

 z.B. Teilnahme an der Eigentümerversammlung inklusive Vorbereitung und gegebenenfalls Erstellung eigener Beschlussvorlagen; Einsichtnahme in Verwalterunterlagen

 

- Vertretung von Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften

Erstellung und Überprüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Erstellung von Beschlussvorlagen, Professionelles Hausgeldinkasso, Zielorientierte Zwangsvollstreckung, Verwaltervertragsrecht, Cross-Over-Tätigkeiten (Baurecht / Mangelgewährleistung / Wohnungs­ eigen­tums­recht / Mietrecht).

 

Schon diese kurze Skizzierung der Tätigkeitsfelder im WEG-Recht zeigt, dass hier zuverlässiger und sachkundiger Rechtsrat durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unerlässlich ist.


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