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Familienrecht

(insbesondere Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Umgangs- und Sorgerecht)

Rechtsanwalt Hottelmann ist Fachanwalt für Familienrecht und sieht es als seine Aufgabe, Ihnen bei allen Fragen und Problemen zum Thema Familienrecht zur Seite zu stehen und Ihre ganz persönlichen Interessen zu vertreten.

Ein besonderes Augenmerk bei der familienrechtlichen Vertretung durch Fachanwalt für Familienrecht Heiner F. Hottelmann liegt darauf, die notwendigen Maßnahmen und Ansprüche der Mandantin bzw. des Mandanten wahrzunehmen und möglichst konfliktarm, jedoch konsequent durchzusetzen.

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass gerade in schwierigen familiären Phasen kompetenter Rechtsbeistand unverzichtbar ist.

Veränderungen in den Familienverhältnissen, insbesondere Trennung, bedeutet für die Beteiligten in der Regel sowohl emotionale Unsicherheit als auch deutliche Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation.

In dieser schwierigen Lebenssituation ist es besonders wichtig, umfassende und professionelle Hilfestellung zu bekommen.

Eine frühzeitige Beratung und das Ausloten von Einigungsmöglichkeiten kann Sie vor einer juristischen Eskalation bewahren.

Rechtsanwalt Hottelmann hilft Ihnen schnell und persönlich, diese privaten Herausforderungen zu überstehen und Ihre Ansprüche zu formulieren.

Das Familienrecht umfasst insbesondere:

  • Scheidung
  • Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Kindschaftssachen
  • Sorgerecht / Übertragung des alleinigen Sorgerechts
  • Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • Regelung des Umgangsrechts
  • Vaterschaftsanfechtung / Abstammungsrecht (Vaterschaftsfeststellung)
  • Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich
  • Ehewohnung
  • Aufteilung der Haushaltsgegenstände
  • Versorgungsausgleich
  • Bewertung von Immobilien und Firmen
  • Erstellen von Eheverträgen / Scheidungsfolgenvereinbarung / Partnerschaftsvertrag
  • Wohnungszuweisung etc.

 

In der psychisch häufig sehr belastenden Situation einer Trennung und Scheidung ist eine empathische Beratung und Klärung wichtiger Rechtsfragen von entscheidender Bedeutung.

Kurzfristig sind z.B. nachstehende Fragestellungen in einer familienrechtlichen Sache abzuklären:

  • Welche Rechte und Pflichten haben Sie während der Trennungszeit und nach der Scheidung?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt? Besteht ein Anspruch auf Kindesunterhalt,  Trennungsunterhalt und/oder nachehelichen Unterhalt?
  • In welcher Höhe besteht ggf. ein Anspruch auf Unterhalt gegen den Ehemann / die Ehefrau?
  • Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden? Kann Unterhalt befristet oder herab- bzw. heraufgesetzt werden? Wie lange besteht Ihr Unterhaltsanspruch?
  • Was wird aus Ihrem Haus, Ihrer Wohnung? Besteht die Möglichkeit, dass Sie in der gemeinsam genutzten Immobilie verbleiben? Wie wird die Immobilie aufgeteilt? Muss sich der in der Wohnung verbleibende Ehegatte einen Vorteil anrechnen lassen?
  • Was ist mit dem gemeinsamen und was mit dem eigenen Vermögen?
  • Was wird aus den gemeinsamen Kindern in der Trennungszeit und nach der Scheidung?
  • Kann ich z.B. über die Wahl der Schule bzw. des Schultyps als Elternteil allein entscheiden?
  • Welche vertraglichen Möglichkeiten der Gestaltung der Scheidungsfolgen haben Sie?
  • Wie sinnvoll ist das Erstellen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung?
  • Der Ehepartner will der Scheidung nicht zustimmen – werde ich trotzdem geschieden?
  • Was erwartet Sie in einem gerichtlichen Verfahren?
  • Wie hoch sind die Kosten für die Beratung und/oder die gerichtliche Geltendmachung / Auseinandersetzung? Kann ggf. Verfahrenskostenhilfe geltend gemacht werden?

 

Link zu den Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm (Hammer Leitlinien 2018)

http://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitlinie/

 

Link zum OLG Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2023

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

sowie Leitlinien des OLG Düsseldorf zum Unterhalt

Link zum OLG Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2022

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf

sowie Leitlinien des OLG Düsseldorf zum Unterhalt, Stand 01.01.2022

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Leitlinien-2022.pdf

 

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Büro in Bielefeld und Rechtsanwalt Hottelmann klärt diese Fragen für Sie. Telefon: 0521-525179-0.

 

Erste Hinweise für ein Scheidungsverfahren:

In einem ersten Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Bielefeld werden Sie viele neue Informationen erhalten, die Sie in ihrer Fülle überwältigen könnten.

Deswegen geben wir die nachstehende kurze Vorabinformation.

Jeder Einzelfall bedarf jedoch einer grundlegenden juristischen Prüfung. Eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Erstberatung kann durch diese Kurzinformation nicht ersetzt werden.

1.) Ehescheidung

Sie können sich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres scheiden lassen. Eine Ehescheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte möglich, z.B. bei körperlicher Gewalt, (sexuellem) Missbrauch, schwerer Alkoholabhängigkeit.

2.) Trennung

Die Eheleute müssen sich getrennt haben. Hierzu bedarf es einer räumlichen und persönlichen Trennung. Diese geschieht in der Regel durch Auszug eines Ehegatten aus der Wohnung. Aber auch in der Ehewohnung kann eine räumliche Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgen. Zum Zwecke der Beweissicherung ist es von Vorteil, diese schriftlich anzuzeigen. Eine persönliche Trennung ist gegeben, wenn Sie Ihrem Ehegatten die Ehescheidungsabsicht mitgeteilt haben und gemeinsame partnerschaftliche Aktivitäten nur noch in einem sehr begrenzten Umfang stattfinden.

 

7 Tipps für die Scheidung

Die nachfolgenden Hinweise können eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Rechtsberatung nicht ersetzen. Vor der erforderlichen Rechtsberatung ist jedoch folgendes hilfreich zu wissen:

1. Wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, denken Sie daran, alle wichtigen (persönlichen) Unterlagen mitzunehmen (Ausweise, Dokumente, Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Notarverträge, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden etc.).

Sollte eine einvernehmliche Regelung der Scheidung bzw. der Folgesachen (wie z.B. Unterhalt und Zugewinnausgleich) nicht möglich sein, sind Sie bereits im Besitz von wichtigen Unterlagen.

2. Für die Vermögensauseinandersetzung spielt neben dem Anfangs- und Endvermögen auch das Trennungsvermögen eine Rolle (jeweilige Vermögen am Tag der Trennung). Es empfiehlt sich daher, schon vor der Trennung einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.

3. Halten Sie Ihre Kinder aus dem Streit raus! In Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangs kann das Gericht zu Ihrem Nachteil bewerten, wenn Sie sich den Kindern gegenüber abwertend über den jeweils anderen Elternteil äußern oder wenn Sie Ihren Kindern den Umgang verbieten. Außerdem erleichtern Sie so die an sich schon schwierige und belastende Situation für Ihre Kinder.

4. Sie bekommen nur Unterhalt, wenn sie auch Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten schriftlich fordern. Ihre Unterhaltsansprüche sollten Sie schriftlich, am besten durch einen Fachanwalt für Familienrecht, geltend machen.

5. Bis zur Zustellung eines Scheidungsantrages durch das Gericht besteht noch eine sog. Versorgungsgemeinschaft, d. h. die von der Hochzeit bis zur Zustellung des Scheidungsantrages erworbenen Rentenansprüche und Anwartschaften werden berechnet und fließen zur Hälfte jeweils dem Ehegatten zu. Wenn diese Aufteilung der Rentenansprüche zu Ihren Lasten ausgeht, sollten Sie den Scheidungsantrag möglichst frühzeitig stellen lassen.

6. Auch der getrenntlebende Ehegatte kann noch erbrechtliche Ansprüche bis zur Rechtskraft der Scheidung erwerben bzw. geltend machen. Der vertraglich vereinbarte Ausschluss von erbrechtlichen Ansprüchen oder ein Testament kann diese gesetzliche Erbfolge ändern.

7. Sollte die Möglichkeit bestehen, sich außergerichtlich mit dem Ehepartner über die Höhe des Unterhaltes, der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich), Umgangskontakte etc. zu einigen, ist es oftmals sinnvoll, dass ein versierter Rechtsanwalt im Familienrecht außergerichtlich eine sog. Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung für Sie entwirft.

 

Insbesondere im Familienrecht sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Die Spezialisierung und Qualifikation ist durch die Verleihung des Fachanwaltstitels nachvollziehbar. Das Rechtsgebiet ist zu komplex, als dass ein Anwalt ohne entsprechende Spezialisierung ausreichende Kenntnisse garantieren könnte.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht H. Hottelmann steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie auch auf

Link: www.scheidung.org

Es wird darauf hingewiesen, dass wir uns den Inhalt dieser Seite nicht zu Eigen machen.

 


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